Infrastrukturmaßnahmen im Außenbereich ab 2016

Umsetzung der geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Außenbereich soll in 2016 starten

Im Oktober 2015 wurden im Rahmen des SILEK-Verfahrens zahlreiche Maßnahmen für die Außenbereichsentwicklung als Handlungsleitfaden für die kommenden Jahre beschlossen. Das Konzept umfasst dabei den Ausbau oder die grundhafte Erneuerung von wichtigen Verbindungsstrecken ebenso wie die Einziehung von Wiesenwegen usw.,  die in Ihrer Funktion nicht mehr benötigt werden. Auch die Ableitung von  Niederschlagswasser und die Probleme bei den Starkregenereignissen der vergangenen Jahre waren ein wichtiger Bestandteil der Beratungen und wurden in gleicher Weise wie die Thematik der Ausgleichsmaßnahmen und Biotopvernetzung  in die Prioritätenliste aufgenommen.  Die Bandbreite der unterschiedlichen Themen macht deutlich, dass sich die Anforderungen der Landwirtschaft mit größer werdenden Fahrzeugen aber auch die  klimatischen Bedingungen mit extremen Niederschlägen erheblich geändert haben . Diesem Wandel sowie den Freizeitinteressen der Einwohner soll mit den geplanten Infrastrukturmaßnahmen Rechnung getragen werden.

 

Gleichzeitig  konnten schon während dem Verfahren erste Maßnahmen auf Grundlage der  Gespräche mit allen beteiligen Interessensgruppen umgesetzt werden. Dazu  zählt z. B. das " auf den Stock setzten" der Hecken entlang der Wirtschaftswege, weil damit auch deren Funktion als  Rückzug für Hasen usw. viel besser gewährleistet ist, als mit dem bisher geforderten kleinen  Rückschnitt zwecks Verkehrssicherheit.

An der Erarbeitung des SILEK-Konzeptes mit all diesen Themen haben zahlreiche Einwohner aber auch Vertreter von Behörden und Verbänden in verschiedenen Arbeitsgruppen mitgearbeitet. Mittlerweile gehen immer wieder Anfragen ein, wann denn nun die Umsetzung starte.

Da die anstehenden Sanierungs- und Investitionsvorhaben nicht von der Gemeinde Ebersburg alleine finanziert werden können, sollen Fördermittel des Landes sowie der EU in Anspruch genommen werden. In den Bereichen, in denen neben reinen Baumaßnahmen auch eine Einziehung von Wegen, die Verbreiterung der Wege oder der Ausbau von Gräben erforderlich wird, ist die Flurbereinigung das beste Instrument zur Umsetzung und Finanzierung der Vorhaben. Dabei unterscheidet sich eine Flurbereinigung in diesem Bereich von den Flurbereinigungsverfahren der Vergangenheit,  die teilweise mehr als 40 Jahre zurückliegen. In den damaligen Verfahren wurden die  landwirtschaftlichen Flächen vollständig neu geordnet und ein neues Wegenetz gebaut. Heute geht es in Teilbereichen schon um einen Rückbau bzw. die Aufgabe von nicht mehr benötigen Verbindungen aufgrund Flächenzusammenlegung.  
Die Anträge für die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren wurden bereits im Oktober 2015 gestellt.  Die Chancen stehen gut, dass eine entsprechende Bewilligung erfolgt, da mit dem SILEK-Verfahren eine wichtige Vorleistung bereits erbracht worden ist.  Die Entscheidung wurde von dem zuständigen Landesministerium für das Frühjahr 2016 in Aussicht gestellt.  Außerdem erhöht sich aufgrund des  vorhandenen SILEK-Konzeptes die Zuwendung für die anstehenden Maßnahmen von 75 % auf 80 %.
Sowie eine Bewilligung vorliegt, gilt es dann vor Ort die weiteren konkreten Umsetzungsschritte in einer öffentlichen Versammlung zu beraten und zu beschließen

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