Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung von Lärmaktionsplänennach §47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
LärmaktionsplanHessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise und
Teilplan Ballungsraum Kassel
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der
Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr
(entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen
im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und in der
Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000
Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu
überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Entwürfe des
  • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise
  • Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsraum Kasse
 
 
sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel
(https://rp-kassel.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“
veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen:
oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die
jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel
unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 07. August 2024 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissions- und Strahlenschutz-
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
 
Kassel, den 24. Juni 2024
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm -

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