"Public-Viewing" Verordnung zur Fußball EM der Männer

Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2024 hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei „Public-Viewing“-Veranstaltung erlassen. Mit der Verordnung soll es wie in den vergangenen Jahren ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen. Die Übertragung zahlreicher Spiele beginnt erst ab 21:00 Uhr – Spielende ist um 23:00 Uhr, spätestens jedoch vor 24:00 Uhr.

Antrag auf Zulassung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM von 14. Juni bis 14. Juli 2024

Merkblatt zur Durchführung der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2024 der Männer

Spielplan mit Kennzeichnung der Spiele ab 21:00 Uhr

Anhang IV_Puplic-Viewing Verordnung EM 2024

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