"Public-Viewing" Verordnung zur Fußball EM der Männer
Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2024 hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei „Public-Viewing“-Veranstaltung erlassen. Mit der Verordnung soll es wie in den vergangenen Jahren ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen. Die Übertragung zahlreicher Spiele beginnt erst ab 21:00 Uhr – Spielende ist um 23:00 Uhr, spätestens jedoch vor 24:00 Uhr.