Straßenreinigung - Winterdienst

Straßenreinigung - Winterdienst

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Regelung Straßenreinigung – Winterdienst 2023/2024

Das Ordnungsamt der Gemeinde Ebersburg weist darauf hin, dass sich mit dem Jahreswechsel  2023/2024 die Winterdienstregelung bei Straßen mit einseitigem Gehweg ändert.

Reinigungspflichtig im Jahr 2024 sind die Grundstückseigentümer der Gehwegseite.

Zum Jahresbeginn 2024 bei Schneefall bzw. Eisglätte in Straßen mit einseitigem Gehweg sind die Eigentümer bzw. Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Räumen bzw. Streuen verpflichtet.

Die Gemeinde Ebersburg dankt es Ihnen!

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