Bauantrag

Für die Baugenehmigungsverfahren ist grundsätzlich der Landkreis Fulda zuständig. Hierbei wird zwischen

  • dem vereinfachten Verfahren (§ 57 der Hess. Bauordnung)
  • dem „herkömmlichen“ Baugenehmigungsverfahren (§ 58 der Hess. Bauordnung)
  • dem Freistellungsverfahren und
  • dem baugenehmigungsfreien Vorhaben

unterschieden. Detaillierte Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie hier.

Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiter der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Ebersburg unter 0 66 56 / 982-24 oder bauabteilung[at]ebersburg.de zur Verfügung.