Bauleitpläne - Die Gemeinde steuert ihre Entwicklung

Die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch ist der zentrale Teil der städtebaulichen Planung unserer Gemeinde. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Dies schließt alle privaten und öffentlichen Grundstücke ein.

Bauleitplanung gliedert sich in eine

  • vorbereitende Bauleitplanung (z.B.Flächennutzungsplan)
  • und eine verbindliche Bauleitplanung (z.B.Bebauungsplan)

Flächennutzungsplan

Bebauungspläne Ebersburg